Zu Inhalt springen
Paket Paket Paket Paket Paket   4,92 / 5,0 (1200+ Bewertungen)           Paket   KAUF AUF RECHNUNG         Paket   SCHNELLER & KOSTENLOSER VERSAND
PaketPaketPaketPaketPaket   4,92 / 5,0 (1200+ Bewertungen)

BRANDSCHUTZ Wartungsetiketten / Prüfplaketten / Prüfetiketten

€5,90 - €187,90
ab 5,90 €
€5,90 - €187,90
ab 5,90 €

inkl. MwSt. & kostenloser Versand

Auf Lager | in 1-3 Tagen bei Ihnen.
Farbe: Blau

€5,90 - €187,90
ab 5,90 €
€5,90 - €187,90
ab 5,90 €
inkl. MwSt. & kostenloser Versand

Auf Lager | in 1-3 Tagen bei Ihnen.
Lieferform

Bogenware

Format | Größe

Rund - Ø 20 / 30 oder 40 mm
(andere Ø auf Anfrage)

Jahres- & Monatsanzeige

6 Jahre | 12 Monate

Material

Selbstklebende PVC-Folie Folie

Klebekraft

Gut haftend auf glatten, sauberen Oberflächen

Witterungsbeständigkeit

UV- & witterungsbeständig
(geeignet für Innen- und Außeneinsatz)

Kratzfestigkeit

Kratz- und abriebfest, auch bei
regelmäßiger Reinigung
(ohne Reinigungsmittel)

Temperaturbeständigkeit

–20 °C bis +80 °C
(Beim Verkleben min +10 °C)

Markierung

mittels wasserfestem Stift oder Stanzzange möglich

Herstellungsland

Made in Germany

Kostenloser Versand

ohne Mindestbestellwert

Rückfragen

info@fassbender-druck.de

Kauf Rechnung

Für Firmen und Behörden

4,9 | 5,0

(1300+ Bewertungen)

Prüfplaketten für Brandschutztüren – ArbStättV §4 (3)

Brandschutztüren prüfen gemäß § 4 (3) ArbStättV

Gemäß § 4 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen technische Schutzmaßnahmen, wie Brandschutztüren, jederzeit betriebsbereit sein. Dies erfordert eine regelmäßige Überprüfung durch befähigte Personen sowie eine entsprechende Dokumentation.

Unsere speziellen Prüfplaketten für Brandschutztüren ermöglichen eine klare Kennzeichnung der letzten und nächsten Prüfung und helfen bei der Einhaltung gesetzlicher Pflichten.

Warum Brandschutztüren regelmäßig geprüft werden müssen

  • Selbstschließmechanismen und Türfeststeller müssen zuverlässig funktionieren
  • Türblätter dürfen nicht blockiert oder beschädigt sein
  • Das gesamte Schutzziel muss im Ernstfall gewährleistet bleiben

Die Prüfung muss mindestens einmal jährlich erfolgen und sollte Bestandteil des betrieblichen Brandschutzkonzepts sein.

Wie prüft und kennzeichnet man korrekt?

Nach erfolgreicher Prüfung muss diese sichtbar an der Tür dokumentiert werden – idealerweise mit einer robusten Prüf- oder Wartungsplakette.

  • Aufdruck: „Brandschutztür geprüft“ oder „Prüfung gemäß § 4 (3) ArbStättV“
  • 12 Monatsfelder für Markierung per Stift oder Lochzange
  • Optional mit Jahreszahl oder individueller Serienkennung

Technische Produktdetails

  • Größe: Ø 20 mm, 30 mm oder 40 mm
  • Farben: Gelb, Blau, Grün, Rot
  • Material: Selbstklebende PVC-Folie
  • Eigenschaften: UV-beständig, wetterfest, abriebfest
  • Temperaturbereich: –20 °C bis +80 °C
  • Markierung: Mit Stift oder Prüflochzange
  • Lieferform: Bogenware
  • Herstellung: Made in Germany

Unsere Prüfplaketten bieten eine professionelle Lösung zur normgerechten Kennzeichnung von Brandschutztüren nach ArbStättV § 4 Absatz 3.

Weitere interessante Plaketten: